Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von TRAGEMAMAS
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Fitnesskursen (Indoor, Outdoor, Live-Online), On-Demand-Kursen sowie Trageberatungen, die zwischen TRAGEMAMAS (nachfolgend „Veranstalter“) und der Teilnehmerin (nachfolgend „Teilnehmerin“) geschlossen werden. (2) Vertragspartnerin ist: Verena Müller/Tragemamas, Eugen-Kaufmann-Straße 12, 60438 Frankfurt am Main, info@tragemamas.com
§ 2 Vertragsschluss, Zahlungsbedingungen und Kurszulassung
(1) Die Anmeldung zu den Kursen und Beratungen erfolgt über die Website des Veranstalters und stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang einer Bestätigung (per E-Mail) durch den Veranstalter zustande. (2) Die Kursgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Die Zahlung erfolgt vorab über die auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Klarna, GooglePay, ApplePay). (3) Eine Teilnahme an Vor-Ort- oder Live-Online-Kursen sowie die Freischaltung von On-Demand-Inhalten erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig vor Kursbeginn ein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben; die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Gesundheitszustand und Trainingstauglichkeit
(1) Pränatale Kurse (vor der Geburt): Die Teilnehmerin bestätigt mit der Anmeldung, dass sie sich in einer ausreichenden mentalen und physischen Verfassung befindet, um am Training teilzunehmen. Das Fitnessprogramm ist speziell auf eine komplikationsfreie Schwangerschaft ab der 12. Schwangerschaftswoche (SSW) bis zum Entbindungstermin zugeschnitten. Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich, vorab ärztlichen Rat einzuholen und sich der Trainingstauglichkeit zu versichern. (2) Postnatale Kurse (nach der Geburt): Die Teilnehmerin bestätigt ihre ausreichende mentale und physische Gesundheit. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Teilnahme am Training frühestens 10 Wochen nach der Entbindung zu empfehlen ist und der geeignete Starttermin von der individuellen körperlichen Regeneration abhängt. Der Veranstalter empfiehlt daher dringend, vorab ärztlichen Rat einzuholen sowie zuvor einen Rückbildungskurs bei einer Hebamme oder einem zertifizierten Anbieter zu absolvieren. (3) Meldepflicht: Die Teilnehmerin ist verpflichtet, die Trainerin vor jeder Kursstunde über akute gesundheitliche Einschränkungen, Schmerzen oder Schwangerschaftskomplikationen zu informieren.
§ 4 Besondere Bedingungen für Trageberatungen (Einzel- und Paarberatungen)
(1) Leistungsumfang und Honorarstruktur
- Die Trageberatung erfolgt ausschließlich als individuelle Einzel- oder Paarberatung (keine Gruppenkurse).
- Für die Buchung einer Trageberatung wird eine Basisgebühr in Höhe von 50,00 EUR fällig. Diese deckt eine Beratungsdauer von bis zu 60 Minuten ab.
- Überschreitet die Beratung die ersten 60 Minuten, werden für jede weiteren angefangenen 30 Minuten jeweils 25,00 EUR berechnet.
(2) Zahlungsabwicklung und Abrechnung vor Ort
- Die Basisgebühr von 50,00 EUR ist bei der Terminbuchung vorab über die Buchungsplattform (kikudoo) zu entrichten.
- Sollte der Termin vor Ort länger als 60 Minuten dauern, ist das anfallende Zusatzhonorar (25,00 EUR je weitere 30 Minuten) direkt im Anschluss an die Beratung vor Ort zu bezahlen. Die Zahlung kann in bar oder bargeldlos via SumUp (Kredit-/EC-Karte, ApplePay, GooglePay) erfolgen.
(3) Sorgfalts- und Letztverantwortung
- Die Beraterin vermittelt das Wissen zur ergonomischen und sicheren Nutzung von Tragehilfen nach aktuellem fachlichen Standard.
- Die Letztverantwortung für das korrekte und sichere Anlegen der Tragehilfe, das feste Einbinden des Kindes sowie die fortlaufende Überprüfung der Sicherheit des Kindes (insb. freie Atemwege) verbleibt zu jeder Zeit, auch während der Beratung, vollumfänglich bei der Teilnehmerin.
(4) Mietbedingungen für Leihmaterial (Verleihgebühr & Kaution)
- Der Verleih von Tragehilfen, Tragetüchern oder Zubehör zu Testzwecken nach der Beratung erfolgt ausschließlich gegen eine feste Verleihgebühr sowie gegen Hinterlegung einer Kaution. Die genaue Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Leihgegenstand und wird vorab vereinbart.
- Das Leihmaterial verbleibt im Eigentum von TRAGEMAMAS. Die Kaution wird nach fristgerechter Rückgabe des Materials in unbeschädigtem und sauberem Zustand vollständig zurückerstattet.
- Bei Beschädigungen, starker Verschmutzung (die eine Sonderreinigung erfordert) oder Verlust des Leihmaterials wird der entstandene Schaden bzw. der Wiederbeschaffungswert mit der Kaution verrechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(5) Stornierungsbedingungen und Einbehalt bei Absagen (Individualtermine) Da es sich um exklusiv reservierte Einzeltermine handelt, gelten für Absagen durch die Teilnehmerin folgende Bedingungen:
- Bis zu 6 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin: Eine Absage oder Verschiebung des Termins ist kostenfrei möglich. Die vorab via kikudoo entrichtete Basisgebühr wird vollständig erstattet.
- Ab 5 Arbeitstage bis zu 48 Stunden vor dem Termin: Bei einer Absage in diesem Zeitraum wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Basisgebühr (25,00 EUR) einbehalten. Der restliche Betrag von 25,00 EUR wird erstattet.
- Weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: Eine Erstattung ist ausgeschlossen. Die vorab entrichtete Basisgebühr in Höhe von 100 % (50,00 EUR) wird als Ausfallhonorar vollständig einbehalten.
- Wichtiger Hinweis zur Fristenberechnung (Keine Wochenend-Absagen): Da Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht als Arbeitstage zählen, werden sie bei den Fristen nicht mitgerechnet. Absagen am Wochenende für die kommende Woche greifen daher zeitlich vor:
- Beispiel: Findet ein Beratungstermin an einem Montag um 10:00 Uhr statt, endet die kostenfreie Absagemöglichkeit bereits am Dienstag der Vorwoche um 10:00 Uhr. Die 48-Stunden-Frist für den vollen Einbehalt (100 %) beginnt bereits am Donnerstag der Vorwoche um 10:00 Uhr. Absagen, die am Freitag, Samstag oder Sonntag für den darauffolgenden Montag eingehen, gelten rechtlich als kurzfristig (unter 48 Stunden), weshalb die Gebühr zu 100 % einbehalten wird
- Beispiel: Findet ein Beratungstermin an einem Montag um 10:00 Uhr statt, endet die kostenfreie Absagemöglichkeit bereits am Dienstag der Vorwoche um 10:00 Uhr. Die 48-Stunden-Frist für den vollen Einbehalt (100 %) beginnt bereits am Donnerstag der Vorwoche um 10:00 Uhr. Absagen, die am Freitag, Samstag oder Sonntag für den darauffolgenden Montag eingehen, gelten rechtlich als kurzfristig (unter 48 Stunden), weshalb die Gebühr zu 100 % einbehalten wird
§ 5 Besonderheiten bei Kursen mit Babytragen (Trageberatung / Training)
(1) Nutzt die Teilnehmerin im Rahmen des Trainings eine eigene Tragehilfe oder ein eigenes Tragetuch, ist sie allein dafür verantwortlich, dass diese Ausrüstung den Sicherheitsanforderungen entspricht, voll funktionstüchtig und für das Alter sowie Gewicht des Kindes geeignet ist. (2) Der Veranstalter unterstützt die Teilnehmerin beratend bei der ergonomisch korrekten Einstellung der Tragehilfe. Die Letztverantwortung für das korrekte und sichere Anlegen der Tragehilfe sowie für die Sicherheit des Kindes während des gesamten Trainings verbleibt jedoch zu jeder Zeit bei der Teilnehmerin. (3) Die Teilnehmerin ist verpflichtet, während des Trainings fortlaufend das Wohlbefinden ihres Kindes (insb. freie Atemwege, Überhitzung/Unterkühlung) zu überprüfen und das Training bei Bedarf selbstständig zu unterbrechen.
§ 6 Aufsichtspflicht und Verhalten im Kurs
Bringt die Teilnehmerin ihr Kind zu den Vor-Ort-Kursen (Indoor oder Outdoor) mit, verbleibt die Aufsichtspflicht für das Kind während der gesamten Kursdauer ausschließlich und uneingeschränkt bei der Teilnehmerin. Die Trainerin übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder. Die Teilnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass durch mitgebrachtes Spielzeug oder das Verhalten des Kindes keine Gefahr für andere Teilnehmerinnen oder deren Kinder entsteht.
§ 7 Kursdurchführung, Änderungen und Absagen durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Planung und Durchführung der Kurse. Er behält sich jedoch das Recht vor, bei Bedarf (z. B. wegen Erkrankung der Trainerin oder Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl) Termine, Kursorte oder Trainerinnen zu wechseln bzw. Kurse abzusagen oder den Start zu verschieben.
(2) Tagesaktuelle Änderungen oder Absagen werden der Teilnehmerin spätestens 60 Minuten vor Kursbeginn per E-Mail und/oder WhatsApp mitgeteilt.
(3) Schlechtwetter-Regelung bei Outdoor-Kursen: Die Outdoor-Kurse finden grundsätzlich ganzjährig statt. Bei unpassenden Wetterbedingungen, die ein sicheres Training im Freien unmöglich machen (z. B. Starkregen, Sturm, Gewitter, extreme Hitze/Kälte), findet der Kurs zur selben Uhrzeit als LIVE Online-Kurs statt. Die Teilnehmerin erhält in der Regel am Vortag, spätestens jedoch 2 Stunden vor Kursbeginn, per E-Mail einen Zugangslink. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(4) Wird eine Kursstunde aus Gründen abgesagt, die der Veranstalter zu vertreten hat (z. B. Krankheit der Trainerin), wird ein angemessener Ersatztermin angeboten. Dieser Ersatztermin findet standardmäßig eine Woche nach dem regulären Kursende, am gleichen Wochentag und zur gleichen Uhrzeit statt. Kann die Teilnehmerin diesen Ersatztermin aus triftigem Grund (z. B. nachweisbare Erkrankung, Arzttermin, Wiederaufnahme der Arbeit) nicht wahrnehmen, erfolgt nach Wahl des Veranstalters entweder die Bereitstellung der Stunde in digitaler Form (als On-Demand-Video) oder eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr für diese Stunde.
§ 8 Stornierungsbedingungen und Rücktritt durch die Teilnehmerin
(1) Die Anmeldung zu den Vor-Ort- und Live-Online-Kursen ist verbindlich. Ein Rücktritt vor Kursbeginn ist möglich und muss dem Veranstalter in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.
(2) Im Falle eines Rücktritts werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
- Bis 14 Arbeitstage vor Kursbeginn: Es wird eine pauschale Bearbeitungs-/Stornogebühr in Höhe von 40,00 EUR fällig. Der Restbetrag der Kursgebühr wird erstattet.
- Ab 13 bis zu 7 Arbeitstage vor Kursbeginn: Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 75 % der vereinbarten Kursgebühr fällig.
- Ab 6 Arbeitstage vor Kursbeginn bis zum Tag des Kursbeginns oder bei Nichterscheinen: Eine Stornierung ist ausgeschlossen; die Kursgebühr wird zu 100 % als Stornogebühr einbehalten.
(3) Definition von Arbeitstagen: Als Arbeitstage im Sinne dieser Stornierungsbedingungen gelten ausschließlich die Wochentage Montag bis Freitag. Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage am Sitz des Veranstalters gelten nicht als Arbeitstage und werden bei der Fristenberechnung nicht mitgezählt. (4) Der Teilnehmerin bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
§ 9 Besondere Bedingungen und Urheberrecht bei On-Demand-Kursen
(1) Bei der Buchung eines On-Demand-Kurses erhält die Teilnehmerin digitalen Zugang zu voraufgezeichneten Videos und ggf. Begleitmaterialien. (2) Der Zugang ist zeitlich begrenzt. Die genaue Nutzungsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung beim Kauf. Nach Ablauf dieses Zeitraums erlischt der Zugriff automatisch. (3) Alle bereitgestellten digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Die Teilnehmerin erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Inhalte ausschließlich für den persönlichen, privaten Gebrauch zu nutzen. Es ist ausdrücklich untersagt, Zugangsdaten mit Dritten zu teilen, die Videos zu vervielfältigen, zu verbreiten, herunterzuladen oder öffentlich zugänglich zu machen. Jeder Missbrauch führt zum sofortigen Entzug des Zugangs ohne Anspruch auf Rückerstattung. (4) Die Stornierung eines On-Demand-Kurses ist nach Bereitstellung der digitalen Inhalte ausgeschlossen (siehe hierzu § 10 zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts).
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. (2) Für sonstige Schäden (z. B. Sach- oder Vermögensschäden, Diebstahl von Kleidung oder Wertgegenständen) haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 11 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei On-Demand-Kursen
Bei Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Inhalten (On-Demand-Videokurse), die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht der Teilnehmerin vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Ausführung des Vertrags (Freischaltung des Zugangs) begonnen hat. Dies gilt nur, wenn die Teilnehmerin vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Veranstalter vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und sie ihre Kenntnis davon bestätigt hat, dass sie durch ihre Zustimmung ihr Widerrufsrecht verliert.
§ 12 Änderung der AGB
Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Anpassung des Kursmodells) erforderlich ist und die Teilnehmerin hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Die Änderungen werden der Teilnehmerin mindestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Teilnehmerin ihnen nicht innerhalb dieser Frist von 4-Wochen ab Zugang widerspricht. Der Veranstalter wird in der Mitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Folgen einer Fristversäumnis hinweisen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.